ADE Eichkosten für kleine Waagen

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ADE Kosten für Eichung Waagen Klein In Deutschland gilt die Eichung für nicht selbsttätige... mehr

ADE Kosten für Eichung Waagen Klein

In Deutschland gilt die Eichung für nicht selbsttätige digitale Waagen in der Regel bis zum Ende des übernächsten Jahres (siehe §12 der Eichordnung). Die Eichung einer 2014 erstgeeichten Waage gilt somit bis Ende 2016 (der Monat der Ersteichung spielt keine Rolle).

Die Ersteichung einer Waage durch eine hierzu berechtigte Stelle (eine "benannte Stelle") in einem EU-Mitgliedsstaat wird in sämtlichen Mitgliedsstaaten akzeptiert (die entsprechende EU-Richtlinie wurde bereits 1990 erlassen).

Die nächste Eichung wird dann von dem Eichamt bei Ihnen vor Ort vorgenommen.

Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen folgende Waagen amtlich geeicht sein:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.

Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit wird ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). Es können nur „eichfähige“ Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.

 

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